Elternarbeit im Kinder- und Jugenddorf

Eltern fällt es nicht leicht, ihre Kinder in die Hände der stationären Kinder- und Jugendhilfe zu geben. Kommt es jedoch zu einer stationären Unterbringung nach §34 SGB VIII, bleibt eine gute Beziehung zu den Eltern/Sorgeberechtigten nach wie vor ein elementarer Bestandteil für eine gute Entwicklung des Kindes/Jugendlichen. Eine gute Beziehung zu den Eltern/Sorgeberechtigten sehen wir als fundamental an und übernehmen die Erziehungsverantwortung gemeinsam mit den Eltern/Sorgeberechtigten. Deshalb ist eine gute Kommunikation und Kooperation auf beiden Seiten unabdingbar.

Gemeinsam mit den Eltern/Sorgeberechtigen arbeiten wir an den Zielen, die im Hilfeplan vereinbart wurden. Zu Beginn der Maßnahme ist unser oberstes Ziel, eine Vertrauensbasis mit den Eltern/Sorgeberechtigten zu erarbeiten und sicherzustellen.

Die Bindung zwischen den Kindern/Jugendlichen und der Familie soll bestehen bleiben. Im besten Fall arbeiten wir zusammen daran, dass sich diese Bindung zu einer sicheren Bindung entwickelt und sich positiv auf die Lebenswelt der Kinder/Jugendlichen auswirkt.

Voraussetzungen für eine gelingende Zusammenarbeit

  • Offene und positive Haltung: Eine offene und positive Haltung gegenüber den Eltern/Sorgeberechtigten wird als wichtige Voraussetzung für eine gelingende Elternarbeit gesehen. Diese Haltung schulen wir bei unseren Mitarbeitenden durch Supervisionen, kollegialen Beratungen und wöchentlichen Teamsitzungen. Es ist uns ein großes Anliegen, die Position und die Lebenswelt der Familien mit in den Blick zu nehmen und bei unserer Arbeit zu berücksichtigen.
  • Zusammenarbeit: Schon zu Beginn der stationären Maßnahme sollten konkrete Schritte festgelegt werden, in welchem Maße die Kontakte zu den Kindern/Jugendlichen stattfinden. In den weiteren Hilfeplangesprächen wird die Zusammenarbeit zwischen der Wohngruppe, den Familien und dem Jugendamt überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.
  • Beteiligung der Familien: Die Lebenswelt der Familien darf bei unserer Arbeit nicht in Vergessenheit geraten. Die Beteiligung der Eltern/Sorgeberechtigten an der Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder verstärkt unser Verständnis einer gelingenden Zusammenarbeit.

Persönliche Gespräche

  • Terminierte Elterngespräche mit Pädagogischer Leitung und Gruppenpersonal (nach Bedarf): Themen dabei sind Informationsaustausch, Berichte aus dem Alltag, neueste Entwicklungen, Fragen zu allen Themen das Kind/den Jugendlichen betreffend oder die Besprechung von Unklarheiten. Wir teilen uns mit und möchten die Lebenswelt des Kindes in seiner Familie besser kennenlernen. Die Koordinierung übernimmt die Pädagogische Leitung.
  • Hilfeplangespräch: Einmal im Halbjahr findet ein gemeinsamer Austausch mit dem Jugendamt statt. Dies ist ein wichtiger Gesprächskreis bezüglich aller Entwicklungen und für die weiteren Planungen. Die Einladung übernimmt das Jugendamt.
  • Kurzfristig terminierte Gespräche: Diese finden bei besonderen Anlässen, Nachfragen und Bedarf statt. Mögliche Themen sind schwierige Situationen, Krisen, Konflikte, Notfälle, Unfälle oder Ereignisse in und um das Kinderdorf, in der Schule oder Zuhause. Dies kann vonseiten der Familie oder vonseiten der Einrichtung angefragt werden. Die Koordinierung übernimmt die Pädagogische Leitung.
  • Tür- und Angelgespräche: Diese ergeben sich meistens vor und/oder nach einer (Wochenend-)Beurlaubung oder bei Besuchen. Sie bieten Möglichkeiten zu einem eher lockeren Austausch über Aktuelles, Erlebnisse, Vorkommnisse, Informationen und Fragen aus der Gruppe oder von Zuhause.
  • Sonstige Gespräche: Dies können vereinbarte Kontakte und Begleitungen zu Arzt- und Therapeutenterminen, Schulgesprächen, besonderen Festen und Feiern wie Taufen, Kommunion oder Geburtstagen sein.

Telefonischer Kontakt

  • Anruftag: Bei der Aufnahme wird mit der Familie ein regelmäßiger Anruftag mit Uhrzeit in der Gruppe vereinbart. Vor oder nach dieser Anrufzeit der Eltern mit dem Kind/Jugendlichen besteht immer die Möglichkeit, dass sich Familie und Gruppenerzieher/Gruppenerzieherinnen miteinander telefonisch austauschen. Dabei steht die Beantwortung von Fragen sowie die Mitteilung von Absprachen, Vorkommnissen, Informationen und sonstigem im Fokus.
  • Telefonate unabhängig vom Anruftag: Bei besonderen Anlässen, zum Beispiel kurz nach einer Aufnahme oder auch bei Krisen, haben Eltern und Familie jederzeit die Möglichkeit, sich telefonisch in der Gruppe zu melden und sich mit einer pädagogischen Fachkraft auszutauschen. Auch die Wohngruppe sucht bei Bedarf, besonderen Anlässen und Fragen telefonische Rücksprache mit den Eltern, außerhalb des vereinbarten regulären Telefontermins.
  • Telefonate mit der Pädagogischen Leitung: Die Pädagogische Leitung der Wohngruppe kann jederzeit zu allen anderen Fragen, das Kind/den Jugendlichen betreffend, kontaktiert werden. Dies können Fragen und Anliegen das Jugendamt betreffend, zur Vormundschaft, zur Hilfeplanung oder zur durch einen Mediziner verschriebenen Medikation sein - aber auch Beschwerden und Kritik.
  • Rufbereitschaft: An Werktagen ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden ist über die zentrale Bereitschaftsnummer des Kinderdorfes immer eine Pädagogische Leitung als Notfallbereitschaft erreichbar.